UG (haftungsbeschränkt) einfach erklärt
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt), ist eine Rechtsform für kleine und junge Unternehmen in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2008 eingeführt, um auch Unternehmensgründungen mit geringem Startkapital zu ermöglichen. Die UG (haftungsbeschränkt) ähnelt in vielen Aspekten der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), hat jedoch einige Besonderheiten.
Hier sind die wichtigsten Merkmale und Aspekte der UG (haftungsbeschränkt):
1. Haftungsbeschränkung: Wie auch bei der GmbH haftet die UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht aber mit dem persönlichen Vermögen der Gesellschafter. Dadurch wird das persönliche Risiko der Gesellschafter begrenzt.
2. Stammkapital: Die UG (haftungsbeschränkt) benötigt im Vergleich zur GmbH ein geringeres Mindeststammkapital. Das Mindestkapital beträgt 1 Euro. Allerdings ist es üblich und empfehlenswert, dass die UG (haftungsbeschränkt) zu Beginn ein höheres Startkapital aufbringt, um wirtschaftlich handlungsfähig zu sein.
3. Geschäftsführung: Die UG (haftungsbeschränkt) wird von mindestens einem Geschäftsführer geleitet, der für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft zuständig ist.
4. Gründung: Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) erfolgt durch notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrags und Eintragung ins Handelsregister.
5. Firma: Die Firma der UG (haftungsbeschränkt) muss den Zusatz "(haftungsbeschränkt)" führen, um die Haftungsbeschränkung deutlich zu machen.
6. Bilanzierung: Die UG (haftungsbeschränkt) ist zur Buchführung und Aufstellung einer handelsrechtlichen Bilanz verpflichtet. Für bestimmte Größenklassen kann auch eine vereinfachte Bilanzierung gewählt werden.
7. Kapitalaufbringung: Gesellschafter können das Stammkapital in bar oder in Form von Sacheinlagen (z. B. Sachwerten) einbringen.
8. Umwandlung: Die UG (haftungsbeschränkt) kann später in eine GmbH umgewandelt werden, wenn das Stammkapital erhöht wird.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist vor allem für Gründer mit geringem Startkapital eine attraktive Rechtsform, da sie die Vorteile einer haftungsbeschränkten Gesellschaft bietet und dennoch mit einem geringeren Mindestkapital gegründet werden kann als eine GmbH. Sobald das Unternehmen wächst und mehr Kapital zur Verfügung steht, kann es zur GmbH umgewandelt werden. Allerdings sollte die Entscheidung für eine Rechtsform sorgfältig abgewogen werden, da jede Form ihre spezifischen Vor- und Nachteile hat und individuell zum Geschäftsmodell passen sollte.
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