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Soll und Haben im Überblick
„Soll“ und "Haben“ sind Begriffe, die in der Buchhaltung verwendet werden, um die zwei Seiten einer Buchung in einem Konto zu kennzeichnen. Jede Transaktion, die in der Buchhaltung erfasst wird, erfordert sowohl eine Soll- als auch eine Habenbuchung, um das Prinzip der doppelten Buchhaltung zu erfüllen.
Soll: Bezieht sich normalerweise auf die linke Seite eines Kontos. Es wird verwendet, um eine Erhöhung der Vermögens- und Aufwandskonten und eine Abnahme der Passiv-, Eigenkapital- und Ertragskonten zu verzeichnen.
Haben: Bezieht sich normalerweise auf die rechte Seite eines Kontos. Es wird verwendet, um eine Erhöhung der Passiv-, Eigenkapital- und Ertragskonten und eine Abnahme der Vermögens- und Aufwandskonten zu verzeichnen.
Das Prinzip der doppelten Buchhaltung stellt sicher, dass die Bilanz (also die Summe aller Vermögenswerte und aller Schulden eines Unternehmens) stets ausgeglichen ist. Für jede Buchung auf der Sollseite muss es eine entsprechende Buchung auf der Habenseite geben und umgekehrt. In der Praxis könnte zum Beispiel der Kauf von Büroausstattung eine Sollbuchung auf dem Vermögenskonto (für den Wert der neuen Ausstattung) und eine Habenbuchung auf dem Bankkonto (für die Auszahlung des Geldes) verursachen.